Organe eines Unternehmens können in ihrer Tätigkeit Fehler machen, für welche sie mit ihrem Privatvermögen haften. Betroffen von einem Haftpflichtanspruch können nicht nur die Geschäftsleitung und/oder der Verwaltungsrat, sondern auch weitere faktische Organe wie z. B. ein Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter oder leitende Angestellte sein.
Mit der richtigen Organhaftpflichtversicherung können Sie Ihr Privatvermögen schützen und Kostendeckung für die Abwehr von Klagen sowie Entschädigung von berechtigten Ansprüchen erwarten.
Ein Haftpflichtanspruch kann für die Organe eines Unternehmens existenzbedrohend sein. Unsere Fachspezialisten beraten Sie kompetent und begleiten Sie im Schadenfall.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren und evaluieren wir Ihre Bedürfnisse und begleiten Sie bei der richtigen Produktauswahl. Basierend auf unseren Marktbeobachtungen und langjährigen Erfahrung, finden wir die Organhaftpflichtversicherung, die genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
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